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Der Internationale Musikwettbewerb für
Junge Kultur wendet sich an junge MusikerInnen und Performance-KünstlerInnen
mit dem Angebot, neue Ideen zu verwirklichen, die von herkömmlichen
Musikwettbewerben zu wenig oder gar nicht berücksichtigt werden.
Einladen möchten wir junge Ensembles, die Mut beweisen
zum Experiment mit improvisierter und komponierter
Musik
zur Verbindung von Musik mit anderen Kunstformen und Medien
zur Inszenierung experimentellen Musiktheaters
Nicht berücksichtigt werden ausdrücklich solistische
Darbietungen sowie Programme, die sich eindeutig den Bereichen Unterhaltungs-
und Popmusik, Jazz, Klassik oder Oper zuordnen lassen.
1 - Wer kann sich bewerben?
- Alle Nationalitäten sind willkommen.
- Akzeptiert werden nur Ensembles, die nachweislich mehr als ein Jahr
professionell zusammenarbeiten.
- mit Preisen ausgezeichnete Ensembles vergangener Jahrgänge können
kein zweites Mal am Musikwettbewerb teilnehmen.
1.1 Altersbeschränkung
Alle Ensemblemitglieder dürfen am Tag des Einsendeschlusses nicht
älter als 35 Jahre, müssen also nach dem 27.7.1966 geboren sein.
1.2 Besetzung und Programm
1) Bewerben können sich Ensembles von 2 - 9 Musikern. Jeder Mitwirkende
darf sich nur mit einem Ensemble anmelden.
2) Die Bewerbung muss einen eigenständigen, frei gestalteten Vorschlag
für ein Konzert beinhalten.
3) Das Programm muss eine Spieldauer von maximal 45 Minuten haben, einschließlich
aller eventuellen Umbaupausen. Handelt es sich um ein einzelnes Werk von
mehr als 45 Minuten, muss dieses ausschnittsweise aufgeführt werden
(dürfen).
2 - Die Preise
1. Preis: 6.000 EUR und ein Konzert im Festival Düsseldorfer Altstadt
Herbst 2003
2. Preis: 4.000 EUR
3. Preis: 2.500 EUR
Im Falle gleichwertiger Leistungen kann das Preisgeld anders geteilt werden.
Die Jury behält sich vor, Preise nicht zu vergeben, wenn sie weniger
als drei Ensembles für preiswürdig hält.
3 - Die Jury
besteht aus fünf Musikwissenschaftlern, Musikern, Komponisten und
Journalisten.
Frank Köllges, Musiker und Komponist, Deutschland
Raoul Mörchen, Musikjournalist, Deutschland
Irmin Schmidt, Komponist, Deutschland/Frankreich
Carsten Seiffarth, Kurator für Klangkunst, Deutschland
Howard Skempton, Komponist und Musiker, England
4 - Wie verläuft der Wettbewerb?
Der Wettbewerb umfasst zwei Runden und ein Abschlusskonzert der Gewinner.
In Runde 1 trifft die Jury aus allen vollständigen und regelgerecht
eingesandten Bewerbungen eine Vorauswahl durch Abhören/Einsehen von
Konzertmitschnitten und des Dokumentationsmaterials.
Ausgewählt werden maximal zehn Ensembles, die zur weiteren Teilnahme
nach Düsseldorf eingeladen werden.
Runde 2 wird vom 23. bis 27. September 2002 in Düsseldorf durchgeführt.
Die zehn Finalisten präsentieren sich und ihr Programm in 45minütigen
Einzelkonzerten vor Publikum und Jury.
Am Vormittag des 28. Septembers (Samstag) gibt die Jury die Preisträger
bekannt, die am Abend des gleichen Tages noch einmal zu einem Abschlusskonzert
auf die Bühne gebeten werden.
Alle Konzerte des Wettbewerbs sind öffentlich und können ohne
Eintritt besucht werden.
4.1 Anmeldeschluss
Bewerbungen müssen bis zum 27. Juli 2002 an die unten genannte Adresse
geschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Danach eingetroffene
Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Entscheidung der Jury über die 10 einzuladenden Ensembles wird
den Bewerbern bis zum 23. August 2002 mitgeteilt.
Einzelheiten des Abstimmungsergebnisses der ersten Runde werden nicht
veröffentlicht.
4.2 Anmeldegebühr
Nach Bekanntgabe der zehn Finalisten ist von den weiter teilnehmenden
Ensembles eine Anmeldegebühr von 125 EUR zu entrichten, die bis spätestens
zum 9. September 2002 auf das unten genannte Konto überwiesen werden
muss.
Verspätet eingegangene Zahlungen führen zur Disqualifikation.
Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet.
Kontoverbindung:
Düsseldorfer Altstadt Herbst gemeinnützige GmbH
Stadtsparkasse Düsseldorf
Stichwort: "Internationaler Wettbewerb"
Kontonummer 140 104 90
Bankleitzahl 300 501 10
4.3 Zeit und Ort der Konzerte
Die Anreise auswärtiger Ensembles erfolgt ab Sonntag, den 22. September
2002.
Der Konzerte der zweiten Runde beginnen am 23. September 2002. Über
die Reihenfolge der Konzerte entscheidet die Organisation. Der genaue
Auftrittstermin wird den Ensembles mit der Einladung zur Teilnahme mitgeteilt.
Alle Konzerte des Wettbewerbs finden im Pianohaus Heinersdorff, Kronprinzenstraße
97, Düsseldorf statt.
4.4 Bekanntgabe der Preisträger
und Abschlusskonzert
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am Samstag, den 28. September 2002,
vormittags.
Die öffentliche Bekanntgabe und die Preisverleihung finden im Rahmen
des Abschlusskonzertes am 28. September 2002 um 19.00 Uhr statt.
Alle Ensembles verpflichten sich, zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Preisträger
anwesend zu sein und sich für Abschlusskonzert und Preisverleihung
zur Verfügung zu halten.
5 - Bewerbungs- und Teilnahmemodalitäten
Alle Bewerber haben folgende Unterlagen einzureichen:
1) Ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (siehe Anlage).
2) Sechs aktuelle, professionelle Fotos (10 x 15 cm) des Ensembles. (Bitte
vermerken Sie den Ensemblenamen auf der Rückseite jedes Fotos!)
3) Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses jedes Ensemblemitglieds.
4) Eine detaillierte, maschinengeschriebene Beschreibung der bisherigen
musikalischen Aktivitäten des Ensembles (siehe auch Anmeldeformular).
5) Kopien von Programmheften und Pressekritiken, falls verfügbar.
6) Ein Konzertmitschnitt (in sechsfacher Ausführung) auf Kassette,
CD oder VHS-Video.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihre Dokumente ggf. für
Presseankündigungen usw. vervielfältigen werden. Wenn Sie Fotokopien
senden, achten Sie bitte auf gute Qualität.
Falsche Angaben jeder Art führen zur Disqualifikation.
Eingesandte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
5.1 Die Bewerbungsanschrift
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Internationaler Musikwettbewerb für Junge Kultur
c/o littlebit GbR
Herrn Martin Schmitz
Hansaring 94
D-50670 Köln
Fon: ++49 - (0)221 - 9140 9840
Fax: ++49 - (0)221 - 9140 9850
Email: competition@altstadtherbst.de
5.2 Hinweise für auswärtige
Teilnehmer
1) Auswärtige Teilnehmer reisen auf eigene Kosten an.
2) Unterkunft: Die Teilnehmer werden in Düsseldorf untergebracht.
Übernachtung und Frühstück sind kostenlos.
3) Visa: Die Teilnehmer sind für die Erledigung aller Visa- und Zollformalitäten
selbst verantwortlich.
5.3 Instrumente und Notenmaterial
- Flügel oder Klaviere (Stimmung 443 Hz) stehen zur Verfügung.
Präparationen dieser Instrumente müssen angekündigt werden.
- Percussionsinstrumente, Harfen, Kontrabässe, technisches Equipment
usw. müssen mitgebracht werden. Bei Gruppen, die aus dem Ausland
anreisen, können nach Absprache Sonderregelungen vereinbart werden.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, etwaige Bestimmungen zu Urheber- und
Aufführungsrechte vor ihrer Teilnahme zu prüfen bzw. einzuholen.
Sie beachten, dass viele Werke nur aus Originalnoten oder ungekürzt
aufgeführt werden dürfen.
- Bei Ankunft in Düsseldorf sind der Jury Partituren, Skizzen oder
Texte der gespielten Werke als Kopie (5 Exemplare) zu übergeben.
5.4 Bühne und technische Ausstattung
- Die Bühne im Pianohaus Heinersdorff ist im Normalfall ebenerdig
und maximal 6 x 12m groß, die Bestuhlung erfolgt ebenerdig im Halbkreis
um die Bühne. Der Aufführungsraum hat keine Verdunkelung der
Fenster. Film-, Video- und Lichtinstallationen müssen daher unbedingt
mit dem Organisator abgesprochen werden.
- Beschallung: Es steht eine Standard-Stereobeschallung, jedoch kein Tonmischpult
zur Verfügung.
- Licht: Es steht eine minimale Beleuchtungsanlage zur Ausleuchtung der
Spielfläche zur Verfügung.
Alle sonstigen technischen Anforderungen sind von den Ensembles selbst
zu organisieren und mit dem Organisator abzusprechen.
5.5 Urheberrechte
1) Fotos, Videos, Interviews: Die Presse ist dazu berechtigt, den Wettbewerb
in Text, Bild und Ton zu dokumentieren. Die Teilnehmer sind diesbezüglich
zur Zusammenarbeit verpflichtet.
2) Urheberrechte an Darbietungen: Die Urheberrechte an allen Darbietungen
des Wettbewerbs (Konzerte, Preisverleihung) liegen ausschließlich
beim Veranstalter Düsseldorfer Altstadt Herbst gGmbH - ohne Verpflichtung
zur Zahlung von Tantiemen. In den folgenden Fällen muss der Veranstalter
von den Wettbewerbsteilnehmern keine Erlaubnis einholen:
a) Audio- und Videoaufzeichnung, Foto und Film
b) Rundfunkausstrahlung
c) Reproduktion und Verwertung zu Werbezwecken
5.6 Versicherung
Für den Fall, dass den Wettbewerbsteilnehmern während des Wettbewerbs
etwas zustößt, kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.
Die Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Dem Teilnehmer obliegt die
Verantwortung, gegebenenfalls eigene Versicherungen, wie Instrumenten-,
Transport- und/oder Unfallversicherungen, abzuschließen.
5.7 Preisträger-Nominierung
Die Jury nominiert die Teilnehmer. Ihre Entscheidung ist endgültig
und unanfechtbar.
5.8 Änderungen der Bestimmungen
Das Organisationsteam behält sich vor, Bestimmungen zu ändern,
um den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu garantieren.
5.9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
5.10 Vermerk
Diese Unterlagen wurden in deutsch und englisch herausgegeben. In Zweifelsfällen
gilt die deutsche Fassung.
Düsseldorf, Februar 2002
Bewerbungsunterlagen und Anmeldeformular zum downloaden:

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